Allgemeine Geschäftsbedingungen von Care with Concept GmbH
Folgende Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen
Care with Concept GmbH (im Folgenden auch „CWC GmbH“ genannt),
Hauptstraße 50, 35614 Aßlar
und seinen Kunden auf der Internetplattform www.carewithconcept.de
§ 1 Geltungsbereich
Folgende Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen CWC GmbH Care with Concept GmbH (im Folgenden auch „CWC GmbH“ genannt), Hauptstraße 50, 35614 Aßlar und seinen Kunden auf der Internetplattform www.carewithconcept.de.
Kunden sind
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ausländische Pflegefachkräfte, die eine Vermittlung in Pflegeeinrichtungen in Deutschland wünschen (im Folgenden auch „KandidatInnen“ genannt) und
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in Deutschland tätige Pflegeeinrichtungen, die solche ausländischen Pflegefachkräfte suchen (im Folgenden auch „Arbeitgeber“ genannt).
Für alle Benutzer der Website treten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft, anders definierte Geschäftsbedingungen der Nutzer haben keine Gültigkeit auch, wenn diese der von CWC GmbH im Einzelfall nicht widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss / Weitere Vertragsbedingungen
Durch eine Bewerbung oder Kontaktierung über die Internetplattform oder eine telefonisches Anfrage geben Kunden eine rechtsverbindliche Anfrage auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages mit CWC GmbH ab und erkennen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Anschließend werden die KanditatInnen von CWC GmbH kontaktiert, geprüft und über die nächsten Schritte aufgeklärt. Ein Vertrag kommt nur zu Stande, wenn CWC GmbH im Rahmen dieses Prozesses eine ausdrückliche Annahmeerklärung abgibt. CWC GmbH behält sich jederzeit das Recht vor, ohne weitere Angaben von Gründen einen Vertragsabschluss abzulehnen.
Die Einhaltung der CWC GmbH Leitlinien sind verpflichtend , Unsere Leitlinien den Rahmen Unserer Arbeit darstellen und mit der Unterschrift in der Vermittlungsverträgen stimmen Arbeitgeber/Kooperationspartner diesen Leitlinien zu.
§ 3 Leistungsumfang
Die Care with Concept GmbH vermittelt Pflegefachkräfte, die zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts über einen Abschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger, der in Deutschland anerkennungsfähig ist, verfügen. Zum Leistungspaket gehören die Sprachausbildung der Pflegefachkräfte bis auf B2-Niveau gemäß CEFR (Common European Framework of Reference) / GeR (Gemeinsamer europaischer Referenzrahmeri) sowie das gesamte Anerkennungsverfahren bis zur Erlangung der Anerkennungsurkunde.
Leistungen für Pflegefachkräfte:
Unterstützung bei der Auswahl und Durchführung der Anerkennungsmaßnahmen der Berufsqualifikation bzw. der Gleichwertigkeitsbescheinigung und allen bürokratischen Anmeldungen in Deutschland
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Erstellung eines Profils zur Bewerbung, sog. Matching mit einem Geschäftspartner bzw. Arbeitgeber
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Überprüfung und Verifizierung der Kandidaten (Dokumenten-Check und persönliches Kennenlernen per Video Call).
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Offenlegung potenzieller Arbeitsangebote und Vergleich dieser.
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Beratung bei der Auswahl des passenden Arbeitgebers
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Vermittlung eines Erstgespräches mit dem Kunden und Vorbereitung des KandidatInnen darauf
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Unterstützung bei der Beantragung eines Bankkontos und notwendiger Versicherungen in Deutschland
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Unterstützung bei der Bereitstellung von Sprachkursen sowohl vor Ort als auch bei Ankunft
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Überprüfung auf Vollständigkeit bei den Unterlagen und Hilfe bei der Antragstellung eines Visums und der Arbeitserlaubnis
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Unterstützung bei sonstigen bürokratischen Anmeldungen in Deutschland, soweit diese für eine Vermittlung als Pflegefachkraft nach Deutschland erforderlich sind
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Sammeln und Einreichen der Unterlagen für den Antrag der
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Berufsqualifikation, Anerkennungverfahren sowie Nachverfolgung des Antrages in Deutschland
Unterstützung bei der Auswahl und Durchführung der Anerkennungsmaßnahmen der Berufsqualifikation bzw. der Gleichwertigkeitsbescheinigung und allen bürokratischen Anmeldungen in Deutschland
Terminierung bei der jeweils zuständigen Behörde zur Anmeldung in Deutschland
ggf. Abholung vom Flughafen zum Arbeitgeber
Unterstützung bei der Bereitstellung einer Unterkunft in Deutschland in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber (wird mit Arbeitgeber vereinbart)
Absicherung der Vermittlung
bei Bedarf Unterstützung bei der Integration in Deutschland
Leistungen für Unternehmen
Die Leistungen für Unternehmen werden in den Standard-Verträgen definiert und abgeschlossen.
§ 4 Vertragssprache
Die zur Verfügung stehenden Sprachen für einen Vertragsschluss und den
Vermittlungsbedingungen sind grundsätzlich Deutsch und die Verkehrssprache die in den jeweiligen Ländern gesprochen wird, aus denen die internationalen KandidatInnen kommen.
§ 5 Honorar
Die Vermittlung ist für KandidatInnen kostenfrei.
Die Vermittlung für Pflegeeinrichtungen ist kostenpflichtig. Das Nähere regelt ein schriftlicher Vermittlungs- bzw. Kooperationsvertrag.
§ 6 Laufzeit des Vertrages, Kündigung
Der Vertrag wird – soweit nicht anders vereinbart – unbefristet geschlossen und kann von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für den/die Kandidat*in liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor bei dem Auftreten einer plötzlichen schweren und längeren Erkrankung, einer Schwangerschaft oder einem Todesfall in der Familie. Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden.
Zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung in Abwicklung befindliche
Vermittlungsaufträge werden nach den Bestimmungen dieses Vertrages auch nach Ende der Laufzeit dieses Vertrages von den Vertragsparteien abgewickelt, sofern nicht die Abwicklung einer der Vertragsparteien aus einem in der Sphäre der jeweils anderen Vertragspartei liegenden Grund unzumutbar ist.
§ 7 Erstattungen von Kosten durch den Kandidaten bzw. die Pflegefachkraft
Falls die Pflegekraft ihren Vertrag mit CWC GmbH und/oder das Arbeitsverhältnis mit der Pflegeeinrichtung kündigt und zwar unter folgenden Gesichtspunkten:
- innerhalb der ersten 24 Monate entweder nach Vertragsschluss, Arbeitsantritt oder Anerkennung als Pflegefachkraft (maßgeblich ist ausschließlich das spätest eingetretene Ereignis)
- aus Gründen, die der KandidatIn bzw. die Pflege(fach)kraft zu vertreten hat, dann gilt folgendes:
Care with Concept GmbH vereinbart mit seinem jeweiligen Auftraggeber, dass sog. „Bindung-Rückzahlungsklausel“ bei der Beendigung der Tätigkeit der Pflegefachkraft beim Arbeitgeber die Erstattung von Kosten für die Migration der Pflegefachkraft nach Deutschland und die Kosten ihrer Aus- und Weiterbildung in Deutschland nur in einem Umfang getroffen werden sollen, der nach den Grundsätzen des deutschen Arbeitsrechts zulässig ist.
Diese Bindung-Rückzahlungsklausel gilt nicht im Falle von Tod, Krankheit und Schwangerschaft der KandidatInnen bzw. die Pflege(fach)kraft.
§ 8 Haftung
(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet CWC GmbH nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von CWC GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CWC GmbH beruhen.
Für sonstige Schäden, soweit sie nicht auf der Verletzung von Kardinalpflichten (solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) beruhen, haftet CWC GmbH nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CWC GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CWC GmbH beruhen.
(2) Die Schadensersatzansprüche sind, außer in den in Absatz (1) genannten Fällen, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzuges höchstens 5% des Auftragswertes.
(3) Schadenersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren nach 30 Jahren; im Übrigen nach 1 Jahr, wobei die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs.1 BGB).
§ 9 Verantwortlichkeiten und Pflichten der Kunden, Erteilung Nutzungsrecht
Für die erhobenen Daten bei der eigenen Registrierung ist jeder KanditatIn ausschließlich allein verantwortlich und verpflichtet diese wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. CWC GmbH ist nicht für Ansprüche verantwortlich bei falscher, unpassender oder unvollständiger Informationsangabe. Bei Änderung der angegebenen Informationen muss der KanditatIn seine Angaben unverzüglich aktualisieren oder uns unverzüglich die Änderungen unaufgefordert mitteilen.
Jeder KanditatIn erteilt hiermit CWC GmbH ein widerrufliches, unentgeltliches, nicht-exklusives Recht zur Nutzung, Verwendung, Verteilung, Reproduzierung und Anzeige an den Nutzungsprofildaten angegebenen Inhalten, welche vom KanditatIn über die Website und insbesondere über die Forms Platform angegeben wurden.
Der KanditatIn erklärt, dass die von ihm im Forms Platform oder sonst an CWC GmbH übersandten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt oder auf sonstige Art gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.
Jeder KanditatIn akzeptiert und versteht, dass alle angegebenen Daten überprüft werden können und/oder vorläufig, wie auch endgültig gelöscht werden dürfen, insbesondere wenn sie gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder gesetzliche Vorschriften verstoßen oder nicht aus sonstigen Gründen nicht angemessen (weil beispielsweise beleidigend, verhetzend o.ä.) sind oder in irgendeiner Art und Weise gegen die Rechte oder Sicherheit Dritter verstoßen.
Jeder KanditatIn verpflichtet sich, alle Daten und Verkehr zwischen ihm und CWC GmbH vertraulich zu behandeln und diese nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Absenders Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt für:
E-Mails / Nachrichten
Namen
Telefon- und Faxnummern
Adressdaten
E-Mail-Adressen
URLs
Jeder KanditatIn sichert ausdrücklich zu:
die Plattform und unseren Service nicht missbräuchlich zu nutzen, zum Beispiel zu anderen gewerblichen Zwecken als der Personalgewinnung für das eigene Unternehmen. Kein diffamierendes, anstößiges oder rechtswidriges Material oder Informationen überCare with Concept GmbH zu verbreiten, nutzerfremde Accounts ohne deren ausdrückliche Erlaubnis auf der Plattform zu verwenden, keine Nutzung und Schleusung von Viren, Mechanismen, Skripte, Software oder andere Hilfsmittel in Verbindung mit der Plattform, welche die Funktionalität oder Erreichbarkeit dieser einschränkt oder behindert keine Nachrichten abzufangen, die Software bzw. Plattform zu hacken oder zu manipulieren, keine Sicherheitsfunktionen zu umgehen oder zu versuchen diese zu umgehen bei Nutzung der Plattform und unseren Services, geltende Gesetze und Regulierungen zu befolgen. Es ist dem KanditatIn untersagt sein Profil, Unterlagen und seine Verträge mit Dritten zu teilen, zu gewerblichen Zwecken anders als der eigenen Personalgewinnung zu nutzen oder zu vermieten, wenn dies nicht ausdrücklich von uns vorher gestattet wurde.
Bei Verstoß gegen die oben genannten Verhaltensverpflichtungen, kann es sowohl zu einer Kündigung des Vertrages durch CWC GmbH kommen als auch zu einer zivil- und strafrechtlichen Konsequenz für den KanditatIn. CWC GmbH behält sich explizit das Recht vor, den KanditatIn von der Plattform auszuschließen, falls er bei seiner Anmeldung oder zu einem späteren Zeitpunkt gegen die Richtlinien verstößt.
§9a weitere Verantwortlichkeiten und Pflichten von Arbeitgebern
Kunden, die Arbeitgeber sind, verpflichten sich:
die Vergütung der KandidatInnen bzw. künftigen Pflegefachkräfte nach dem für den Auftraggeber geltenden Tarifrecht, hilfsweise entsprechend nach der ortsüblichen Vergütung für vergleichbare inländische Pflegekräfte, zu entlohnen, soweit nach dem Recht des jeweiligen Herkunftslandes des Kandidaten zusätzliche oder abweichende arbeitsvertragliche Regelungen gefordert sind, diese zu erfüllen; dabei wird ihn CWC GmbH auf solche Erfordernisse hinweisen und bei Beauftragung unterstützen, in den von CWC GmbH vermittelten Arbeitsverträgen und deren Ergänzungen mit internationalen Pflegefachkräften in keinem Fall Regelungen zu Bindungs- und Rückzahlungsklauseln aufzunehmen, die dem im deutschen Arbeitsrecht vorgesehenen Rechtsrahmen für solche Klauseln entgegenstehen, die von CWC GmbH definierten Vorgaben mit Mindestanforderungen zu Menschen-, Migrations- und Arbeitsrechten für vermittelte ausländische Pflegefachkräfte einzuhalten, zu einem Arbeitsplatzangebot ein verschriftlichtes betriebliches Integrationsmanagementkonzept vorlegen. Dieses Konzept muss entsprechend der DKF Pilotstandards folgende Gliederungspunkte umfassen:
Vorwort / Einleitung
Vorbereitungen nach der Anwerbung
Ankommen und die ersten Tage
Unterstützung beim Relocation Management
Integrationsmanagement etablieren
Patenschaften und Mentoring
Anerkennungsprozess organisieren
Einarbeitung anpassen
Teambuilding begleiten
Kompetenzen erweitern
Konflikte auffangen
Gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen
Mit Kündigung und Abwerbung umgehen und das jeweilige Konzept den KandidatInnen zum Arbeitsplatzangebot vorzulegen und als Anhang Bestandteil eines jeden Arbeitsvertrages mit von CWC GmbH vermittelten ausländischen Pflegefachkräften aufzunehmen.
§ 10 Sonstiges
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich seiner einvernehmlichen Aufhebung oder Kündigung bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis ist auch für ein Abweichen von dem Schriftformerfordernis erforderlich. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, keine juristische Person des öffentlichen Rechts und kein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, der Sitz von CWC GmbH. Für alle anderen Kunden gilt dies für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ebenfalls, wenn der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes Land als die Bundesrepublik Deutschland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers im Falle einer Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 11 Widerrufsbelehrung
Verbrauchern steht das folgende Widerrufsrecht zu:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Anschrift: CWC GmbH Care with Concept GmbH, Hauptstraße 50 , 35614 Aßlar, Deutschland
Tel: +49 162 9153292
E-Mail: info@carewithconcept.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
— Anlage Muster-Widerrufsformular —
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An
Care with Concept GmbH
Hauptstraße 50
35614 Aßlar
E-Mail: info@carewithconcept.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
Aktuelisiert am 17.02.2023