Grundsatzerklärung zur fairen, ethischen und nachhaltigen Personalvermittlung
Unser Selbstverständnis
Die Care with Concept GmbH (CWC) bekennt sich zu einer fairen, ethisch vertretbaren und nachhaltigen Personalvermittlung im Pflegebereich. Grundlage unseres Handelns ist die Überzeugung, dass internationale Pflegefachkräfte nur dann erfolgreich und langfristig integriert werden können, wenn ihre Rechte geschützt, ihre Würde geachtet und ihre beruflichen Perspektiven realistisch gestaltet werden.
Unsere Arbeit orientiert sich an den Leitprinzipien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“, am Globalen Verhaltenskodex der WHO zur internationalen Anwerbung von Gesundheitspersonal sowie an den geltenden gesetzlichen Vorgaben des deutschen Arbeits-, Sozial-, Aufenthalts-, Migrations- und Menschenrechts.
1.Schriftlichkeit, Transparenz und Überprüfbarkeit
CWC stellt sicher, dass alle wesentlichen Aspekte der Anwerbung und Vermittlung schriftlich, verständlich und nachvollziehbar geregelt sind. Dies umfasst insbesondere Informationen zu Abläufen, Leistungen, Rechten und Pflichten aller Beteiligten.
Die Schriftlichkeit dient der Transparenz, der Vergleichbarkeit und der Überprüfbarkeit des gesamten Vermittlungsprozesses.
1.Kostenfreiheit der Vermittlung (Employer-Pays-Prinzip)
Ein zentraler Grundsatz unserer Arbeit ist die Kostenfreiheit der Vermittlung für Pflegefachpersonen.
CWC wendet konsequent das Employer-Pays-Prinzip an. Pflegefachpersonen entstehen weder direkte noch indirekte Kosten, die mit der Anwerbung oder Vermittlung in Verbindung stehen.
Dieses Prinzip gilt für die gesamte Dienstleistungskette, einschließlich aller eingebundenen Kooperationspartner. Ziel ist es, Pflegefachkräfte vor wirtschaftlichem Druck zu schützen und sicherzustellen, dass keine Rechte oder Ansprüche aus finanzieller Abhängigkeit heraus aufgegeben werden müssen.
2.Begrenzung wirtschaftlicher Risiken und faire Vertragsbedingungen
CWC schließt Vertragsgestaltungen aus, die Pflegefachpersonen einem unangemessenen wirtschaftlichen Risiko aussetzen. Unzulässige Rückzahlungs-, Straf- oder Bindungsmodelle sind ausdrücklich ausgeschlossen und werden von CWC weder angewendet noch geduldet.
Arbeits- und Vermittlungsbedingungen werden transparent, fair, verhältnismäßig und in voller Übereinstimmung mit dem deutschen Arbeitsrecht gestaltet.
Die aufnehmenden Gesundheitseinrichtungen verpflichten sich im Rahmen vertraglich bindender Vereinbarungen, ausschließlich Arbeitsverträge abzuschließen, die in vollem Umfang den gesetzlichen Vorgaben sowie den Schutzmechanismen des deutschen Arbeitsrechts entsprechen.
3.Nachhaltigkeit, Integration und gute Arbeitsbedingungen
CWC verfolgt das Ziel einer langfristigen und nachhaltigen Beschäftigung der vermittelten Pflegefachkräfte. Das Unternehmen engagiert sich aktiv für gute Arbeitsbedingungen nach deutschen Standards und wirkt Überbelastungen, Diskriminierung sowie Benachteiligungen gezielt entgegen.
Die Vermittlung endet nicht mit dem Arbeitsbeginn. CWC unterstützt die Pflegefachkräfte auch nach der Arbeitsaufnahme kontinuierlich bei der fachlichen, sozialen und kulturellen Integration, um eine stabile und erfolgreiche Zusammenarbeit zu ermöglichen. Dies erfolgt unter anderem durch regelmäßig stattfindende Gespräche mit den Mitarbeitenden, strukturierte Feedbackrunden sowie durch stichprobenartige Rückmeldungen und Austauschformate mit den aufnehmenden Einrichtungen.
4.Integration durch Verständnis und Begegnung
Aus eigener Integration und beruflicher Erfahrung verfügt CWC über ein tiefgehendes Verständnis für die fachlichen, kulturellen und persönlichen Herausforderungen internationaler Pflegefachkräfte im deutschen Gesundheitswesen.
Vielfalt wird als Bereicherung verstanden und die aktive Teilhabe der Pflegefachkräfte am beruflichen und gesellschaftlichen Leben gezielt gefördert. Hierzu organisiert CWC regelmäßig Integrations- und Begegnungsveranstaltungen, bei denen internationale und deutsche Mitarbeitende zusammenkommen. Diese Maßnahmen fördern den interkulturellen Austausch, stärken den Teamzusammenhalt und unterstützen die nachhaltige Integration.
Rückmeldungen und Erfahrungen der Pflegefachpersonen werden systematisch erfasst und fließen kontinuierlich in die Weiterentwicklung der Vermittlungs- und Integrationsprozesse von CWC ein.
5.Gesamtverantwortung und ethische Sorgfalt in der Dienstleistungskette
CWC übernimmt Verantwortung für die gesamte Anwerbe- und Vermittlungskette. Dies umfasst:
-
den Anerkennungsprozess der Berufsqualifikation,
-
die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern im In- und Ausland,
-
sowie die Auswahl geeigneter Auftraggeber in Deutschland.
Gegenüber Kooperations- und Geschäftspartnern behält sich CWC Prüf- und Kündigungsrechte vor, sofern die Grundsätze dieser Erklärung oder die Kriterien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ nicht eingehalten werden. Missbräuchliche Praktiken werden nicht toleriert.
6.Internationale Verantwortung
Als international tätiger Vermittler erkennt die Care with Concept GmbH (CWC) die Bedeutung internationaler Menschenrechts- und Arbeitsstandards ausdrücklich an. CWC verpflichtet sich zur Einhaltung des WHO-Verhaltenskodex zur internationalen Anwerbung von Gesundheitspersonal (WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel). Eine Rekrutierung aus Staaten der jeweils aktuellen WHO-Liste (WHO Health Workforce Support and Safeguards List) erfolgt grundsätzlich nicht.
Darüber hinaus verpflichtet sich CWC zur Einhaltung international anerkannter Menschenrechtsstandards, insbesondere:
-
der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO) (ILO Core Labour Standards),
-
der Allgemeinen Grundsätze und operativen Leitlinien für faire Anwerbung
(ILO General Principles and Operational Guidelines for Fair Recruitment and Definition of Recruitment Fees and Related Costs),
-
der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
(United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights),
-
sowie der einschlägigen internationalen Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen.
7.Geltung und Weiterentwicklung
Diese Grundsatzerklärung ist verbindlich und gilt für alle Tätigkeiten der Care with Concept GmbH im Rahmen der Anwerbung und Vermittlung von Pflegefachpersonen. Sie wird mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen überprüft und bei Bedarf an rechtliche, fachliche und ethische Entwicklungen angepasst.
