Allgemeine Geschäftsbedingungen von Care with Concept GmbH
Folgende Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen
Care with Concept GmbH (im Folgenden auch „CWC GmbH“ genannt),
Hauptstraße 50, 35614 Aßlar
und seinen Kunden auf der Internetplattform www.carewithconcept.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Care with Concept GmbH
Hauptstraße 13
35614 Aßlar
Deutschland
E-Mail: info@carewithconcept.de
Website: www.carewithconcept.de
§ 1.Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der Care with Concept GmbH (nachfolgend „CWC“) im Bereich der internationalen Rekrutierung und Vermittlung von Pflegefachkräften nach Deutschland.
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Kunden im Sinne dieser AGB sind internationale Pflegefachkräfte („Kandidaten“), Arbeitgeber im Gesundheitswesen („Arbeitgeber“) sowie Nutzer der Online-Plattform.
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Abweichende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, es sei denn, CWC stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten darüber hinaus für Sprachschulen, Bildungsträger sowie lokale und internationale Rekrutierungs-, Kooperations- und Umsetzungspartner, die im Auftrag oder in Zusammenarbeit mit der Care with Concept GmbH Leistungen im Zusammenhang mit der Rekrutierung, Vorbereitung, Qualifizierung, Vermittlung oder Integration von Pflegefachkräften erbringen.
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Die Einbeziehung dieser AGB erfolgt unabhängig davon, ob die Zusammenarbeit auf vertraglicher, projektbezogener oder plattformbasierter Grundlage erfolgt, sofern keine ausdrücklich abweichenden Individualvereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
§ 2.Vertragsschluss
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Mit der Kontaktaufnahme, Anfrage oder Bewerbung geben Kandidaten oder Arbeitgeber eine unverbindliche Anfrage auf Abschluss eines Vertrages mit CWC ab.
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Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die jeweiligen Vertragsbedingungen – insbesondere Leistungsumfang und Vergütung – individuell abgestimmt und von CWC ausdrücklich schriftlich (z. B. per E-Mail oder durch Unterzeichnung eines Vertrages) bestätigt wurden.
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CWC behält sich vor, Anfragen von Kandidaten oder Arbeitgebern nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3.Leistungen von CWC
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CWC erbringt Dienstleistungen im Bereich der fairen, ethischen und transparenten internationalen Vermittlung von Pflegefachkräften nach Deutschland unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie der Fair-Recruitment-Prinzipien.
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Die Leistungen von CWC können insbesondere folgende Tätigkeitsbereiche umfassen:
Erstberatung und Bedarfsanalyse für Kandidaten und Arbeitgeber
Prüfung und strukturierte Aufbereitung der Bewerbungsunterlagen
Begleitung des Anerkennungsverfahrens der Berufsqualifikation
Vollständige Finanzierung von Sprachkursen bis zum Erreichen des B2-Niveaus
Erstellung von Kandidatenprofilen und passgenauer Abgleich mit geeigneten Arbeitgebern
Vorbereitung von Kandidaten auf Auswahl- und Bewerbungsgespräche
Abwicklung der Visa-, Einreise- und Arbeitserlaubnisverfahren
Vornahme erforderlicher behördlicher Anmeldungen in Deutschland
Umsetzung von Relocation- und Integrationsmaßnahmen
Fortlaufende Betreuung der Pflegefachkräfte nach Arbeitsaufnahme
3. Der konkrete Leistungsumfang bestimmt sich nach den standardisierten Vertragsgrundlagen der Care with Concept GmbH, die im jeweiligen Einzelfall durch individuelle Zusatzregelungen, ergänzende Vereinbarungen oder Einzelverträge präzisiert und ergänzt werden.
4. Ein Anspruch auf erfolgreiche Vermittlung, einen bestimmten Arbeitsplatz oder einen bestimmten Arbeitgeber besteht nicht.
§ 4.Grundsätze der fairen und ethischen Vermittlung
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Care with Concept GmbH verpflichtet sich zu einer fairen, transparenten und ethisch verantwortungsvollen Anwerbe- und Vermittlungspraxis internationaler Pflegefachkräfte.
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Die Vermittlung erfolgt konsequent nach dem Employer-Pays-Prinzip. Pflegefachkräfte tragen keinerlei direkte oder indirekte Kosten für die Vermittlung oder für unmittelbar mit der Vermittlung zusammenhängende Leistungen.
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Care with Concept GmbH orientiert sich bei der Durchführung ihrer Dienstleistungen an den Grundsätzen des fairen Recruitings, insbesondere an international anerkannten menschen- und arbeitsrechtlichen Standards.
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Ziel der Vermittlung ist eine nachhaltige, langfristige und für alle Beteiligten transparente Zusammenarbeit unter Wahrung der Entscheidungsfreiheit der Pflegefachkräfte.
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Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht
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Die Care with Concept GmbH berücksichtigt im Rahmen ihrer Tätigkeit potenzielle menschenrechtliche Risiken entlang der gesamten Dienstleistungskette, insbesondere in den Herkunftsländern der Pflegefachkräfte​
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Systematische Risikoanalyse
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Zur Wahrnehmung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht führt CWC regelmäßig eine strukturierte und dokumentierte Analyse menschenrechtlicher Risiken durch. Dabei werden insbesondere Risiken in Bezug auf faire Anwerbung, Vertragsfreiheit, Arbeitsbedingungen, Entgelttransparenz, Diskriminierungsfreiheit sowie mögliche wirtschaftliche Abhängigkeiten von Pflegefachkräften berücksichtigt.
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Einbindung von Kooperationspartnern
Die Risikoanalyse erstreckt sich auch auf Kooperationspartner, Sprachschulen, Rekrutierungspartner und sonstige beteiligte Dritte. Diese werden vertraglich zur Einhaltung der Grundsätze des fairen und ethischen Recruitings verpflichtet.
8. Prävention, Abhilfe und Orientierung an anerkannten Instrumenten
Festgestellte Risiken werden dokumentiert und durch geeignete Präventions- und Abhilfemaßnahmen adressiert.
Zur Identifikation und Bewertung menschenrechtlicher Risiken orientiert sich CWC an anerkannten Instrumenten zur Risikoanalyse, insbesondere an öffentlich zugänglichen länder- und branchenspezifischen Bewertungsinstrumenten.
9. Leitprinzipien der Vermittlung
Die Care with Concept GmbH verpflichtet sich, sämtliche Dienstleistungen im Rahmen der internationalen Rekrutierung und Vermittlung von Pflegefachkräften konsequent nach den folgenden sechs Leitprinzipien auszurichten und umzusetzen:
l, Schriftlichkeit
Alle wesentlichen Vereinbarungen, Informationen, Leistungsbeschreibungen sowie Rechte und Pflichten der Beteiligten werden transparent, nachvollziehbar und in geeigneter schriftlicher oder textlicher Form dokumentiert.
ll,Unentgeltlichkeit
Die Vermittlung von Pflegefachkräften erfolgt vollständig unentgeltlich für die Pflegefachkräfte. Es werden weder direkte noch indirekte Gebühren, Kosten, Entgelte oder vergleichbare finanzielle Verpflichtungen gegenüber den Pflegefachkräften erhoben.
lll,Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für die Pflegefachkräfte
Pflegefachkräfte dürfen durch den Vermittlungsprozess keinem unangemessenen wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt werden. Rückzahlungs-, Bindungs- oder Vertragsstrafenklauseln zulasten der Pflegefachkräfte sind ausgeschlossen.
lV,Transparenz hinsichtlich Strukturen, Leistungen und Kosten
Care with Concept GmbH stellt allen Beteiligten klare, verständliche und vollständige Informationen über Abläufe, Zuständigkeiten, Leistungsinhalte sowie etwaige Kostenstrukturen zur Verfügung.
V, Nachhaltigkeit und Partizipation
Die Vermittlung zielt auf eine nachhaltige, langfristige und faire Beschäftigung ab. Pflegefachkräfte werden aktiv in Entscheidungsprozesse eingebunden und behalten jederzeit ihre persönliche und berufliche Entscheidungsfreiheit.
Vl, Gesamtverantwortung entlang der gesamten Dienstleistungskette
Care with Concept GmbH übernimmt Verantwortung für die Einhaltung dieser Leitprinzipien entlang der gesamten Rekrutierungs-, Vermittlungs-, Qualifizierungs-, Anerkennungs- und Integrationskette, einschließlich der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, Sprachschulen und sonstigen beteiligten Dritten.
§ 5.Anerkennungsverfahren
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Das Anerkennungsverfahren für Pflegefachpersonen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland, insbesondere nach dem Pflegeberufegesetz.
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Die zuständige Anerkennungsbehörde entscheidet im Anerkennungsbescheid, ob und welche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Die Pflegefachperson hat grundsätzlich Wahlfreiheit zwischen den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere zwischen Anpassungsmaßnahme und Kenntnisprüfung.
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Care with Concept GmbH unterstützt die Pflegefachperson beratend im Anerkennungsverfahren, ohne die Entscheidungsfreiheit der Pflegefachperson einzuschränken.
§ 6.Kostenfreiheit für Kandidaten (No-Fee-Recruitment)
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Die Vermittlungsleistung der Care with Concept GmbH ist für die Kandidaten vollständig kostenfrei.
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Kandidaten tragen keinerlei Vermittlungs-, Rekrutierungs-, Schulungs- oder Platzierungskosten. Rückzahlungs-, Bindungs- oder Vertragsstrafenklauseln zulasten der Kandidaten sind ausgeschlossen.
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Vermittlungsbezogene Kosten (z. B. Sprachkurse, Anerkennungsverfahren, Visa- und Relocation-Kosten) werden von CWC übernommen oder gemäß individueller Vereinbarung dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt.
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Die Care with Concept GmbH stellt der Pflegefachperson vor Vertragsschluss transparent und adressatengerecht dar, welche Leistungen Bestandteil des Vermittlungsprozesses sind. Leistungen, die nicht unmittelbar zum Vermittlungsprozess gehören, gelten als optionale Zusatzleistungen und können von der Pflegefachperson freiwillig in Anspruch genommen oder ohne Nachteile abgelehnt werden. Kommt es nach erfolgreichem Abschluss von Qualifizierungs- oder Vorbereitungsmaßnahmen nicht zu einer Vermittlung der Pflegefachperson an einen Arbeitgebenden in Deutschland, entstehen der Pflegefachperson keinerlei Kosten; sämtliche im Zusammenhang mit dem Vermittlungsprozess entstandenen Kosten gehen nicht zu Lasten der Pflegefachperson. Diese Regelung erfolgt im Einklang mit dem Employer-Pays-Prinzip sowie den Grundsätzen einer fairen, transparenten und ethischen Anwerbung.
§ 7.Vergütung der Arbeitgeber
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Arbeitgeber zahlen für die Inanspruchnahme der Vermittlungsleistungen von CWC eine Vergütung, deren Höhe und Umfang sich ausschließlich aus dem jeweils individuell abgeschlossenen Vermittlungs- oder Kooperationsvertrag ergeben.
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Die Vergütungspflicht entsteht mit Abschluss des entsprechenden Vertrages und gilt in der jeweils gültigen, von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Fassung.
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Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss fällig. Weitere Zahlungsmodalitäten, Teilzahlungen oder erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Vertrag.
§ 8.Pflichten der Arbeitgeber
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Arbeitgeber verpflichten sich, die von Care with Concept GmbH vermittelten Pflegefachkräfte entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen, tariflichen oder – sofern kein Tarifvertrag Anwendung findet – ortsüblichen Bedingungen für vergleichbare inländische Pflegefachkräfte zu beschäftigen und zu vergüten.
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Arbeitgeber stellen sicher, dass die grundlegenden arbeits-, sozial- und aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung der vermittelten Pflegefachkräfte eingehalten werden.
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Arbeitgeber verpflichten sich, im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten aktiv an der Integration der vermittelten Pflegefachkräfte mitzuwirken. Dies umfasst insbesondere:
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eine strukturierte Einarbeitung am Arbeitsplatz,
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die Benennung eines geeigneten Ansprechpartners im Betrieb für fachliche und organisatorische Fragen,
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eine wertschätzende Willkommenskultur im Arbeitsumfeld.
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Arbeitgeber unterstützen die vermittelten Pflegefachkräfte nach Maßgabe ihrer betrieblichen Möglichkeiten bei organisatorischen und integrationsrelevanten Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitsbeginn, betrieblichen Abläufen und sozialer Eingliederung.
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Arbeitgeber verpflichten sich, in Arbeitsverträgen oder ergänzenden Vereinbarungen mit von Care with Concept GmbH vermittelten Pflegefachkräften keine unzulässigen oder intransparenten Rückzahlungs-, Bindungs- oder Vertragsstrafenklauseln zu vereinbaren.
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Weitergehende Integrations- oder Unterstützungsleistungen können zwischen Arbeitgeber und Care with Concept GmbH gesondert vereinbart werden und sind nicht Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Pflichten der Kandidaten
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Kandidaten verpflichten sich, gegenüber CWC vollständige, korrekte und wahrheitsgemäße Angaben zu ihrer Person, Qualifikation, Berufserfahrung und Sprachkenntnissen zu machen.
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Kandidaten sind verpflichtet, erforderliche Unterlagen (z. B. Ausbildungsnachweise, Zeugnisse, Sprachzertifikate) vollständig und fristgerecht bereitzustellen.
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Kandidaten verpflichten sich, aktiv und verantwortungsvoll an den im Vermittlungsprozess vorgesehenen Maßnahmen mitzuwirken, insbesondere:
Teilnahme an Sprachkursen und Qualifizierungsmaßnahmen
Teilnahme an vereinbarten Gesprächen, Interviews und Terminen
Befolgung der von CWC vorgegebenen organisatorischen Hinweise, Abläufe und Fristen im Rahmen des Vermittlungsprozesses, insbesondere im Zusammenhang mit Unterlagen, Terminen, Vorbereitungsmaßnahmen sowie Visa- und Anerkennungsverfahren.
4. Kandidaten verpflichten sich, Änderungen relevanter persönlicher Umstände (z. B. Qualifikation, Verfügbarkeit, Aufenthaltsstatus) spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich mitzuteilen.
5. Bei erheblichen Pflichtverletzungen, falschen Angaben oder nachhaltiger Verweigerung der Mitwirkung ist CWC berechtigt, den Vermittlungsprozess aus wichtigem Grund zu beenden.
§ 9.Freie Entscheidung der Kandidaten
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Pflegefachkräfte sind nicht verpflichtet, ein von Care with Concept GmbH vermitteltes Arbeitsplatzangebot anzunehmen.
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Die Ablehnung eines Arbeitsplatzangebotes durch die Pflegefachkraft ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich und führt weder zu Sanktionen, Vertragsstrafen noch zu sonstigen nachteiligen Konsequenzen für die Pflegefachkraft.
§ 10.Rücktritt und vorzeitige Kündigung
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Regelungen für Arbeitgeber
Kündigt eine von CWC vermittelte Pflegefachkraft aus selbst zu vertretenden Gründen, gelten die bei Vertragsbeginn zwischen CWC und dem Arbeitgeber vertraglich festgelegten Staffelregelungen zur Kostenerstattung.
Unzulässige oder nicht transparente Rückzahlungs- oder Bindungsklauseln werden von CWC nicht akzeptiert.
2. Regelungen zum Schutz der Pflegefachkräfte
Care with Concept vermittelt Pflegefachkräfte, die selbst keine Kostenerstattungs-, Rückzahlungs- oder Bindungsregelungen vertraglich eingehen und bei vorzeitiger Kündigung oder Rücktritt keinerlei Kostenerstattungspflichten treffen. Die Vermittlung erfolgt konsequent nach dem Employer-Pays-Prinzip sowie im Einklang mit den No-Fee-Policy-Grundsätzen, wonach Pflegefachkräfte keine Gebühren oder Kosten für ihre Vermittlung tragen.
§ 11.Haftung
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CWC haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CWC nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
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CWC haftet nicht für Entscheidungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Arbeitgebern, Behörden, Anerkennungsstellen, Auslandsvertretungen oder sonstigen Dritten, soweit diese nicht dem Verantwortungs- oder Einflussbereich von CWC zuzurechnen sind.
§ 12.Verjährung
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Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Anspruchs, spätestens jedoch nach Ablauf der gesetzlichen Höchstverjährungsfristen.
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Hiervon unberührt bleiben Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 13.Vertragssprache
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Vertragssprache ist Deutsch.
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Soweit Vertragsunterlagen oder Informationen zusätzlich in einer anderen Sprache zur Verfügung gestellt werden, dient die deutsche Fassung im Zweifel als maßgebliche Version für die Auslegung des Vertragsverhältnisses.
§ 14.Datenschutz
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CWC verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den einschlägigen nationalen Datenschutzgesetzen.
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Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Vermittlungsdienstleistungen, der Anerkennungsbegleitung, der Vorbereitung des Arbeitsverhältnisses sowie der Integration verarbeitet.
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Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Vermittlung erforderlich ist (z. B. an Arbeitgeber, Behörden, Anerkennungsstellen), gesetzlich vorgeschrieben ist oder auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
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Weitere Informationen zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung von CWC, die auf der Website abrufbar ist.
§ 15.Beschwerdemanagement
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Care with Concept GmbH stellt ein transparentes und vertrauliches Beschwerdemanagement zur Verfügung.
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Beschwerden können schriftlich oder in Textform an die Care with Concept GmbH gerichtet werden, insbesondere per E-Mail an
beschwerde@carewithconcept.de
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Beschwerden über ein öffentlich zugängliches Online-Formular auf der Website der Care with Concept GmbH in deutscher und englischer Sprache einzureichen.
3. Für die Entgegennahme, Prüfung und Bearbeitung von Beschwerden ist als zuständige Kontaktperson benannt:
Herr Libin George
Care with Concept GmbH
E-Mail: beschwerde@carewithconcept.de
4. Eingehende Beschwerden werden zeitnah geprüft. Der Eingang der Beschwerde wird bestätigt, und die Bearbeitung erfolgt innerhalb eines maximalen Zeitraums von drei Wochen ab Eingang der vollständigen Beschwerde. Die beschwerdeführende Person erhält innerhalb dieses Zeitraums eine sachliche Rückmeldung über das Ergebnis der Prüfung.
5. Die Bearbeitung von Beschwerden erfolgt vertraulich, unparteiisch und ohne Benachteiligung der beschwerdeführenden Person. Die Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes finden in ihrer jeweils geltenden Fassung Anwendung.
§ 16.Widerrufsrecht
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Verbrauchern steht das folgende Widerrufsrecht zu:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen.
2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
3. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an
Care with Concept GmbH
Hauptstraße 13
35614 Aßlar
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​
E-Mail: wiederruf@carewithconcept.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
§ 17.Verschwiegenheit und Vertraulichkeit
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Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln.
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Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
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Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 18.Schriftform / Textform / Nebenabreden
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Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sonstiger vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Textform.
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Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
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Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 19.Gerichtsstand
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Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz der Care with Concept GmbH.
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Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
§ 20.Salvatorische Klausel
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
​​§ 21.Prüfvorbehalt und Kündigungsrecht bei Pflichtverstößen
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Allgemeiner und anlassbezogener Prüfvorbehalt
Care with Concept GmbH ist berechtigt, die Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Grundsatzerklärung zur fairen und ethischen Vermittlung jederzeit zu überprüfen. Ein Prüfvorbehalt besteht sowohl anlassunabhängig als auch anlassbezogen, insbesondere bei konkreten Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben, vertragliche Verpflichtungen oder die Grundsätze des fairen Recruitings. -
Mitwirkungspflichten der Vertragspartner
Die Vertragspartner verpflichten sich, Care with Concept GmbH im Rahmen einer solchen Prüfung in angemessenem Umfang zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung relevanter Informationen, Unterlagen und Nachweise, soweit diese für die Prüfung erforderlich und rechtlich zulässig sind. -
Maßnahmen bei festgestellten Verstößen
Stellt Care with Concept GmbH Verstöße gegen diese AGB oder gegen die Grundsatzerklärung fest, ist CWC berechtigt, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählen insbesondere: Aufforderung zur unverzüglichen Abstellung des Verstoßes, Festlegung angemessener Fristen zur Mängelbeseitigung, vorübergehende Aussetzung einzelner Leistungen oder Kooperationen. -
Kündigungsrecht aus wichtigem Grund
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen die Grundsatzerklärung ist Care with Concept GmbH berechtigt, bestehende Vertragsverhältnisse außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn gegen die Grundsätze des fairen Recruitings, das Employer-Pays-Prinzip, das No-Fee-Recruitment oder sonstige wesentliche Vertragspflichten verstoßen wird. -
Unberührtheit gesetzlicher Rechte
Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche oder.
behördliche Maßnahmen, bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 21.Prüfvorbehalt und Kündigungsrecht bei Pflichtverstößen
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Verbindlichkeit des Employer-Pays-Prinzips
Die Care with Concept GmbH verpflichtet sich zur konsequenten Umsetzung des Employer-Pays-Prinzips sowie der No-Fee-Recruitment-Grundsätze.Danach dürfen Pflegefachkräfte weder direkt noch indirekt mit Kosten, Gebühren, Entgelten oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen belastet werden, die im Zusammenhang mit der Rekrutierung, Vermittlung, Qualifizierung oder Integration stehen. -
Verbot kostenbelastender Vereinbarungen.
Arbeitgeber, Kooperationspartner, Sprachschulen sowie sonstige in den Vermittlungsprozess eingebundene Dritte verpflichten sich, keine Vereinbarungen, Nebenabreden oder faktischen Regelungen zu treffen oder zu dulden, durch die Pflegefachkräfte ganz oder teilweise wirtschaftlich belastet werden oder mittelbar Kosten tragen. -
Außerordentliches Kündigungsrecht
Ein Verstoß gegen das Employer-Pays-Prinzip stellt einen schwerwiegenden Vertragsverstoß dar. Care with Concept GmbH ist in diesem Fall berechtigt, das betroffene Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf. -
Unabhängigkeit von weiteren Maßnahmen
Das Kündigungsrecht besteht unabhängig von weiteren vertraglichen oder gesetzlichen Rechten, insbesondere Schadensersatz-, Unterlassungs- oder Rückforderungsansprüchen sowie der Möglichkeit, Behörden oder zuständige Stellen zu informieren.
Stand 1.7 / 22.01.2026
